Gesetzlich Versicherte

Zum Vereinbaren eines Termins für ein Erstgespräch können Sie meine telefonische Sprechzeit dienstags von 11.00 bis 12.45 Uhr nutzen.

Alle psychotherapeutischen Sitzungen können nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden. Für Sie entstehen keine Kosten.


Private Krankenversicherung und Beihilfe

In der Regel werden die Kosten der Psychotherapie von Ihrer Privaten Krankenversicherung erstattet. Informieren Sie sich bitte telefonisch über die Konditionen für eine Psychotherapie bei einer approbierten Psychologischen Psychotherapeutin, fordern Sie die Antragsunterlagen an und bringen diese zu einem der ersten Gespräche mit.


Selbstzahler

Sollten Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst übernehmen wollen, stelle ich Ihnen diese nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung. Bei der Krankenkasse muss kein Antrag auf Übernahme der Kosten gestellt werden.